Clubordnung
- Die Hausordnung ist für alle Gäste des Sportstudio 1 Ltd. verbindlich. Mit dem Betreten des Sportstudios 1 Ltd. erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und Ordnung erlassenen Anordnungen an.
- Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden.
- Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft.
- Den Gästen ist nicht gestattet, in der Anlage selbst mitgebrachte Getränke zu konsumieren. Nur im Umkleidebereich ist der Konsum von mitgebrachten Getränken erlaubt.
- Das Rauchen ist nicht gestattet.
- Behälter aus Glas (Flaschen u. a.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich (Barfußbereiche) nicht benutzt werden.
- Das Personal des Sportstudio 1 Ltd. übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch der Anlage ausgeschlossen werden.
In solchen Fällen wird der aktuelle Monatsbeitrag nicht zurückerstattet. - Fundsachen sind an das Personal abzugeben. Mit diesen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen verfügt.
- Die Gäste des Fitnessbereiches sind verpflichtet, sich am Eingang bei Personal zwecks Kontrolle der Eintrittsberechtigung zu melden.
- Besucher zum Zwecke der Information haben sich am Empfang anzumelden.
- Personen unter 18 Jahren dürfen den Fitnessbereich nur nach Vorlage der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten benutzen.
- Das Trainieren ist nur nach vorheriger Anleitung und/oder unter Aufsicht der Mitarbeiter des Sportstudio 1 Ltd. zulässig.Die Trainierenden benutzen die Geräte auf eigene Gefahr. Sie haften zudem für Sachschäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Geräte entstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn den Anweisungen der Mitarbeiter zuwidergehandelt bzw. die Anweisungen der Mitarbeiter vor Trainingsbeginn nicht eingeholt wurden.
- Die Gäste sind verpflichtet, angemessene Trainingsbekleidung und saubere Hallensportschuhe zu tragen. Sportschuhe, die auf der Straße getragen wurden, sind nicht zulässig.
- Die Gymnastikräume sind nur mit Sportschuhen zu betreten, deren Sohlen keine farbigen Streifen auf dem Parkett hinterlassen.
- Die Benutzung eines Handtuches zur Unterlage an den Geräten sowie im Kursbereich ist aus hygienischen Gründen obligatorisch.
- Auf Anweisung der Mitarbeiter sind nach Benutzung die Geräte mit bereit gestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.
- Lose Geräte, wie beispielsweise Freihanteln und Gewichtsscheiben, sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen und abzubauen.